Information für Tierbesitzer
Obligatorische Hundehalterausbildung
Haben Sie nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft oder haben Sie dies vor?
1. Fall: Anschaffung eines
Hundes nach dem 1. September 2008
Das neue Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Sie mit jedem
neuen Hund, den Sie erwerben, Trainingskurse (4 Trainingseinheiten von 1 Stunde
Dauer) besuchen
und deren Besuch nachweisen; dazu haben Sie eine Frist bis zum 1. September 2010.
Dies gilt für jeden Hund, unabhängig seiner Rasse oder Grösse.
2. Fall: Ebenfalls basierend auf dem neuen Tierschutzgesetz
müssen Sie, wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten wollen,
zusätzlich vorher einen Theoriekurs absolvieren, der mindestens vier Stunden
dauert. Dieser Kurs muss nur einmal besucht werden.
Details zur obligatorischen Hundehalterausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) unter www.bvet.admin.ch.
Wer bietet diese Kurse an?

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