Information für Tierärzte
Berufsbild
Das Fachgebiet eines Verhaltensveterinärmediziners beinhaltet
alle Massnahmen der Diagnostik (Anamnese, klinische Untersuchung),
der Erstellung eines mehrdimensionalen Behandlungsplanes
einschliesslich der Verlaufskontrolle von Verhaltensauffälligkeiten
und –störungen sowie deren Bewertung und Abschätzung
der Folgen für das Umfeld der betroffenen Tiere.
Er weiss um die Früherkennung und Prävention von
Verhaltensauffälligkeiten und kann dieses Wissen vermitteln.
Benötigtes Fachwissen
1. Ethologie und Verhaltensbiologie gängiger
Heimtierspezies
Kenntnisse über Entwicklung, Lebensweise, Sozialverhalten,
Kommunikationsformen, kognitive Fähigkeiten und spezies-spezifische
Anforderungen und Bedürfnisse ermöglichen dem Verhaltensmediziner,
das Verhalten eines Tieres zu interpretieren und abzuschätzen,
inwieweit sein Verhalten eine Anpassung an die jeweiligen Lebensumstände
darstellt. Der Verhaltensmediziner muss in der Lage sein, festzustellen,
ob die Haltung des Tieres seine speziesspezifischen Bedürfnisse
respektiert und die Voraussetzungen dafür bietet, dass
es sich wohlfühlen kann.
2. Neuroanatomie, Neurophysiologie
Über das Basiswissen hinausgehende Kenntnisse in Anatomie und Physiologie
des ZNS sowie Kenntnis der Stoffe, die der Nachrichtenübermittlung
dienen (z.B. Neurotransmitter, Hormone, Pheromone), sind nötig, um
die Beteiligung dieser Strukturen an der Entstehung der beobachteten Verhaltensweisen
abzuschätzen. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Vorgänge
bei der Schmerzleitung, beim Stressgeschehen und beim Aggressionsverhalten.
Weiterhin sind diese Kenntnisse Voraussetzung für das
Verständnis der Psychopharmakologie und dem
korrekten Einsatz von Psychopharmaka.
3. Psychopharmakologie
Das Wissen um Struktur, Wirkungsweise, Nebenwirkungen und Abbau
von Substanzen, die Verhaltensweisen beeinflussen können,
ist unabdingbar für den korrekten Umgang und den korrekten
Einsatz dieser Substanzen. Geforderte Kenntnisse betreffen
auch Interaktionen zwischen Psychopharmaka und anderen
Stoffklassen.
4. Psychopathologie
Kenntnisse elementarer pathologischer Prozesse wie Phobien,
Angststörungen, Dysthymien, Depressionen, und deren
Leitsymptome, unter Berücksichtigung spezies-spezifischer
Unterschiede, sind in Verbindung mit genauen Kenntnissen
in der Inneren Medizin/Neurologie Voraussetzung für
die Diagnostik dieser Störungen.
Im Einzelnen:
Entwicklungsbedingte Störungen
Deprivationssyndrom
Trennungsangst
Hyperaktivität/Hypersensibilität
Dyssozialisation
Angststörungen
Einfache
Phobien
Multiple
Phobien
Generalisierte
Angststörungen
Angststörungen
auf Grund von Deritualisation
Sekundäres
Hyperattachment
Affektive Störungen
Akutes
posttraumatisches Stresssyndrom
Depressive
Störungen
Unipolare
Störungen
Repetitive Verhaltensweisen
Kognitive Störungen
Kognitive
Dysfunktion
Störungen der sozialen Organisation
Hierarchiebezogene
Störung
Persönlichkeitsstörungen
Abhängige
Persönlichkeitsstörungen
Dyssoziale
Persönlichkeitsstörungen
Impulsive
Persönlichkeitsstörungen
5. Humanpsychologie
Zur Herstellung einer vertrauensvollen und kooperativen Beziehung
mit den Tierhaltern muss der Verhaltensmediziner über
Kenntnisse in der Humanpsychologie verfügen, wie
· Interviewtechniken
· Empathie
· Compliance
· kognitive Dissonanz
· Einstellung.
6. Therapiemöglichkeiten
Um einen Therapieplan erstellen zu können, muss sich der
Verhaltensmediziner in den verschiedenen Therapiemöglichkeiten
und deren Kombination auskennen, wobei nicht nur das Tier mit
seinem Verhalten allein berücksichtigt werden muss, sondern
auch sein Umfeld. Zu diesen Therapiemöglichkeiten gehören:
· Anwendung pharmakologisch wirksamer Substanzen:
Indikationen - Kontraindikationen
· Anwendung von Pheromonen
· Verhaltenstherapien und Techniken
· Einsatz von Hilfsmitteln
· kognitive Therapie
· systemische Therapie
· ökoethologische Therapie.
Des Weiteren soll er den Einsatz von möglichen komplementäre
Therapien kennen.
7. Praktischer Umgang
Der Verhaltensmediziner muss über Kenntnisse im praktischen
Umgang mit der jeweiligen Tierspezies verfügen. Dazu
gehört ein fundiertes Wissen über Erziehung und Training
der jeweiligen Spezies und entsprechende praktische Fähigkeiten.
8. Legislatur
Der Verhaltensmediziner muss sich in der Gesetzgebung hinsichtlich
des Tierschutzes sowie hinsichtlich der Vorgaben zur
Haltung von Hunden auskennen. Eine besondere Aufgabe
der Verhaltensmedizin stellt dabei die Einschätzung
der Gefährlichkeit eines Hundes dar. Dazu gehört,
dass der Verhaltensmediziner eine Risikoeinschätzung
in Bezug auf das soziale Umfeld des Hundes vornimmt,
die Entscheidung über die Durchführbarkeit
einer Therapie im Rahmen dieser Einschätzung trifft
und, wenn erforderlich, darüber ein korrektes Gutachten
verfassen kann.
9. Ethik
In seiner Arbeit wird der Verhaltensmediziner oft mit ethischen
Fragen konfrontiert und sollte sich mit der Thematik auseinandersetzen.
10. Wissenschaftliches Arbeiten
Vom Verhaltensmediziner wird erwartet, dass er
· Gutachten verfassen kann
· fähig ist, Fälle zu dokumentieren
· wissenschaftliche Abhandlungen verfassen und publizieren kann
· sich kontinuierlich fortbildet
· mit anderen Berufsgruppen zusammen arbeiten und andere Wissensbereiche
kritisch
evaluieren kann und
· zur Arbeit in einem multidisziplinären Team fähig ist.
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